In Österreich gibt es keinen allgemeinen Steuerabzug für Handwerkerleistungen im eigenen Wohnraum – die oft zitierten 20 Prozent bis 1.200 Euro sind deutsches Recht. Der Handwerkerbonus war eine Förderung für Arbeiten bis Ende 2025; 2026 fördert der Bund vor allem den Heizungstausch. Bei Vermietung zählen Handwerkerkosten als Werbungskosten.
Wer im Internet nach „Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen“ sucht, landet schnell bei Ratgebern aus Deutschland: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen. Für Haushalte in der Steiermark gilt diese Regel nicht. Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt diesen Abzug, das österreichische nicht. Was steirische Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter stattdessen wissen sollten – Stand Oktober 2026.
- In Österreich gibt es keinen allgemeinen Steuerabzug für Handwerkerleistungen im selbst genutzten Wohnraum.
- Der Handwerkerbonus war eine Förderung, keine Steuerregel; er galt für Arbeiten von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025, Anträge waren bis 28. Februar 2026 möglich.
- 2026 fördert die Sanierungsoffensive des Bundes nur noch den Heizungstausch, mit höchstens 30 Prozent der Kosten.
- Bei vermieteten Wohnungen können Handwerkerkosten als Werbungskosten zählen.
Warum die deutsche Regel nicht gilt
In Deutschland ermäßigt § 35a des Einkommensteuergesetzes die Steuer um einen Teil der Arbeitskosten für Handwerker im eigenen Haushalt. Viele Online-Ratgeber, Rechner und auch automatisch übersetzte Texte übernehmen diese Regel, ohne auf das Land hinzuweisen. Das österreichische Einkommensteuergesetz enthält keine vergleichbare Bestimmung. Wer eine Rechnung für Malerarbeiten, einen neuen Boden oder eine Badsanierung in der eigenen Wohnung in die Arbeitnehmerveranlagung einträgt, bekommt dafür keine Steuergutschrift.
Der Handwerkerbonus: gefördert, nicht abgesetzt
Was es in Österreich gab, war der Handwerkerbonus. Laut der Abwicklungsstelle, der Buchhaltungsagentur des Bundes, erhielten Privatpersonen damit 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten als einmaligen Zuschuss zurück – für Arbeiten im Jahr 2024 bis zu 2.000 Euro, für 2025 bis zu 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Material, Fahrtkosten und Planung waren nicht förderbar, und jede Rechnung musste mindestens 250 Euro reine Arbeitsleistung ausweisen.
Der Handwerkerbonus lief über ein eigenes Online-Portal, nicht über das Finanzamt. Er galt für Arbeiten von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. Die Einreichfrist endete am 28. Februar 2026, Nachreichungen waren bis 30. April 2026 möglich. Für Arbeiten im Jahr 2026 ist auf der offiziellen Website derzeit keine neue Förderperiode ausgeschrieben.
Heizungstausch: die Förderung für 2026
Wer heuer eine größere Investition plant, sollte die Sanierungsoffensive des Bundes kennen. Laut Wirtschaftskammer werden seit 2. Februar 2026 nur noch Anträge für den Kesseltausch angenommen; die Förderung für Wärmedämmung wurde eingestellt. Gefördert wird der Ersatz einer fossilen Heizung durch Nah- oder Fernwärme, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe, mit einem Fördersatz von höchstens 30 Prozent. Anträge sind möglich, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2026. Dazu kommen in der Steiermark oft Förderungen des Landes oder der Gemeinde; welche kombinierbar sind, klärt man am besten vorab bei der Förderstelle.
Wann Handwerkerkosten doch steuerlich zählen
Ganz ohne steuerliche Bedeutung sind Handwerkerrechnungen in Österreich nicht. Drei Fälle sind wichtig:
Vermietete Wohnung oder vermietetes Haus. Wer Einkünfte aus Vermietung hat, kann Reparaturen und Erhaltungsarbeiten an diesem Objekt als Werbungskosten geltend machen. Laut Wirtschaftskammer sind laufende Instandhaltungen grundsätzlich sofort absetzbar, bestimmte Instandsetzungen bei Wohngebäuden sind auf 15 Jahre zu verteilen.
Geförderte thermische Sanierung oder Heizungstausch. Für bestimmte, vom Bund geförderte Maßnahmen im privaten Wohnbereich sieht das Steuerrecht pauschale Sonderausgaben vor, die über mehrere Jahre automatisch berücksichtigt werden. Für vermietete oder betrieblich genutzte Gebäude gilt das nicht. Die Details nennt die Sonderausgaben-Broschüre der Wirtschaftskammer.
Außergewöhnliche Belastung. In seltenen Fällen, etwa nach einer Katastrophe, können Kosten als außergewöhnliche Belastung zählen. Gewöhnliche Renovierungen fallen nicht darunter.
Was Haushalte in der Steiermark jetzt tun können
Rechnungen gut aufzubewahren, lohnt sich trotzdem: Sie belegen Gewährleistungsansprüche und sind die Grundlage für jede Förderung. Achten Sie darauf, dass Arbeitskosten und Material auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind und dass Sie per Überweisung zahlen – beides verlangten die bisherigen Förderprogramme. Vor einer größeren Sanierung lohnt ein Blick auf die aktuellen Programme von Bund, Land Steiermark und Gemeinde, bevor der Auftrag vergeben wird, denn viele Förderungen setzen eine Antragstellung vor Baubeginn voraus. Bei Vermietung oder Unsicherheit im Einzelfall hilft eine Steuerberatung.
Fazit
Die oft zitierten 20 Prozent bis 1.200 Euro sind deutsches Recht. In Österreich gab es mit dem Handwerkerbonus eine Förderung für Arbeiten bis Ende 2025; 2026 bleibt vor allem der geförderte Heizungstausch. Steuerlich zählen Handwerkerkosten vor allem dann, wenn die Wohnung vermietet wird.



















